Union Reiseversicherung

Union Reiseversicherungen








Häufig gestellte Fragen:

 
   
Welche Leistungen bestehen in der Reiserücktrittsversicherung in Verbindung mit der Mastercard Gold?  

 
Wie hoch ist die Deckungssumme in der Jahres-Reiserücktrittskosten-Versicherung?  

 
Wann liegt eine unerwartet schwere Erkrankung in der Reiserücktrittversicherung vor?  

 
Was ist ein Mietobjekt?  

 
Wer und wieviele Personenen können von einer Reise zurück treten?  

 
Was tun in einem Schadenfall  

 
Kann ich meine Reiseversicherung stornieren?  

 
Wann liegt eine "unerwartet schwere Erkrankung" vor?  

 
Wer zählt zu den Risikopersonen?  

 
Was sind Elementarereignisse?  
   
Zahlt die Reiseabbruch-Versicherung oder der Rückreiseschutz die Kosten für einen verlängerten Aufenthalt, wenn aufgrund eines Vulkanausbruches ein Flugverbot verhängt wird?  

 
Ich bin erkrankt. Wann muß ich meine Reise stornieren?  
   
Neue X-Tarife bei der URV  
   
   
   
   
   
   

Mastercard Gold

Die Versicherungsbedigungen erhalten Sie bei der jeweiligen Sparkasse, die Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat. Einen uverbindlichen Auszug der VB können Sie [hier] nachlesen.
In der Regel zahlen Sie bei der Reiserücktrittskosten-Versicherung 20 % bzw. 100,-EUR Selbstbehalt.
Diesen Selbstbehalt können Sie ab 01.04.2011 bei der URV versichern. Die neue Kreditkarten plus übernimmt den Selbstbehalt vollständig.

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Deckungssumme Jahresreiserückttsversicherung

Bei Verträge, die vor dem 01.01. 2008 abgeschlossen wurde, beträgt die Versicherungssumme 5.000,-EUR pro Reise.
Bei Verträgen ab dem 01.10.2008 beträgt die Summe 2.500,-EUR pro Reise und Person.

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Unerwartet schwere Erkrankung

Eine Erkrankung ist schwer, wenn sie einen solchen Grad erreicht hat, dass der Antritt der Reise objektiv nicht zumutbar ist. Die Schwere der Erkrankung darf nicht nur vermutet werden, sondern muss objektiv ärztlich diganostuzierbar sein und muss von dem Versicherten nachgewiesen werden.

Versicherungsschutz besteht auch nur für unerwartete Risiken, deren Eintritt weder bei Buchung noch bei Abschluss der Versicherung vorhersehbar ist und nicht mehr verlässlich mit der planmäßigen Durchführung der Reise zu rechnen ist. Ein voraussehbarer Versicherungsfall liegt vor, wenn die Tatsachen, die später Anlass zur Reiseabsage geben, zur Zeit der Reisebuchung und des Abschlusses der Versicherung bereits bestehen und bekannt sind. Das Risiko einer Reiseabsage wegen einer Krankheit, die zur Zeit der Reisebuchung und bei Abschluss der Versicherung besteht, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Defintion Mietobjekt

Mietobjekt / Objektbuchung sind:

  • Hotels,
  • Appartements,
  • Ferienwohnungen, -häuser
  • Wohnmobile, Wohnwagen,
  • Autoreisezüge
  • Fährpassage
  • Hausboot,
  • Zeltplätze, Campingplätze - auch inkl. Verpflegung

Achtung: bei jeglichen sonstigen Zusatzleistungen (wie z.B. Kosten für An- und Abfahrt, Wellness usw.) ist der Reisepreis pro Person anzusetzen.
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Wer und wie viele Personen können eigentlich von einer Reise zurücktreten?

Bei einer gebuchten Reise für maximal vier Personen können im Schadenfall alle vier Personen
zurücktreten.
Bleibt nur die erkrankte Person zuhause, erstattet die URV deren Stornokosten und sogar eventuelle
Mehrkosten, die den verbleibenden Reiseteilnehmern entstehen (beschränkt auf die maximale Höhe der Gesamtstornokosten).
Bei einer Reise mit mehr als vier Personen können diese Vorteile nur die betroffene Person und deren Angehörige in Anspruch nehmen.
Beispiel: 2 Familien (jeweils 2 Erwachsene und 2 Kinder) buchen ein Ferienhaus. Muß jetzt ein Familienangehöriger wegen Erkrankung die Reise stornieren, dann dürfen die eigenen Familienangehörige ebenfalls von der Reise zurück treten. Die andere Familie muss reisen. Jedoch werden die anteiligen Kosten der zurück getretenen Familie von der Versicherung ersetzt.

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Wie gehe ich in einem Schadenfall vor?

Um die Abwicklung nicht unnötig zu verzögern, schicken Sie die Unterlagen direkt an die Union Reiseversicherung. Ausführliche Einzelheiten erfahren Sie hier.

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Vorraussetzung für die Stornierung einer Reiseversicherung

Stornierungen in der Reiserücktrittskostenversicherung und in den Travel-Paketen sind bis einen Monat vor Reiseaantritt unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Wenn die Reise vom Veranstalter abgesagt wurde
  2. Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird,
  3. Wenn die Stornokosten nicht höher als 25,-EUR pro Person oder Mietobjekt sind,
  4. wenn bei Abschluß der Versicherung schon eine andere bestand,
  5. eine bereits abgeschlossene Reise-Rücktrittsversicherung kann bis Reiseantritt in ein Travel-Paket inkl. Reiserücktrittversicherung der URV umgewandelt werden.

Stornierungen in der Auslandsreise-Krankenversicherung sind bis zum Tag der Abreise möglich.

Die Jahres-Reiserücktrittskosten-Versicherung der URV wird für ein Jahr, beginnend mit dem Abschlußdatum der Versicherung, abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Versicherungsjahr, wenn er nicht durch den Versicherungsnehmer oder den Versicherer vor Ablauf mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.
Der Versicherungsschutz endet auch mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers aus der Bundesrepublik Deutschland, sofern keine besonderen Vereinbarungen über die Fortführung getroffen wurden.

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Wann liegt eine "unerwartet schwere Erkrankung" vor? oben
Eine unerwartet schwere Erkrankung, wonach eine Reise storniert werden darf, liegt dann vor, wenn ein Arzt die Reiseunfähigkeit aufgrund einer plötzlich eingetretenen Erkrankung bescheinigt.  
   

Risikopersonen sind:

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Als Angehörige der versicherten Person zählen:

  • Ehepartner
  • eingetragene Lebenspartnerschaft
  • der oder die in häuslicher Gemeinschaft wohnende(n) Lebensgefährt (in)
  • Kinder
  • Elter,
  • Großeltern
  • Enkel
  • Schwiegereltern, Schwiegersöhne /-töchter
  • Schwager und Schwägerin
  • Geschwister
  • Adoptivkinder und -eltern
  • Pflegekinder u. -eltern
  • Stiefkinder/ -eltern
  • Stiefgeschwister
  • Onkel, Tanten
  • Neffen, Nichten
  • Personen, die nicht mitreisen, aber minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • Die Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reisegebucht haben und deren Angehörige
 
   
Elementarereigisse sind: oben

Bei Elementarereignissen handelt es sich um schwerwiegende, umweltbedingte Einflüsse. Diese können z.B. sein:

  • Erdbeben,
  • Wirbelstürme,
  • Vulkanausbruch
  • Überschwemmungen oder
  • Lawinen
 
   
Zusätzliche Rückreisekosten und Kostenübernahme für einen verlängerten Aufenthalt bei Flugverbot oben

Die Übernahme von Mehrkosten für einen verlängerten Aufenthalt sowie zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen und Naturkatastrophen übernimmt die Reiseabbruch-Versicherung bzw. Rückreiseschutz jedoch nur dann, wenn diese Ereignisse in dem Land auftreten, indem sich der Kunde befindet. Bezogen auf den Vulkanausbruch auf Island und dem damit verbundenen weitflächigen Flugverbot besteht keine Leistungspflicht der Reiseabbruchversicherung an Urlauber, die sich zum Beispiel in Spanien, den Balearen, Kanaren oder anderen Ländern aufgehalten haben und erst verspätet zurück reisen konnten.

 
   
Wann muß bei einer Erkrankung die Reise storniert werden? oben

Sie haben eine Reiserücktrittskostenversicherung gebucht und erkranken. Da es noch einige Zeit hin ist bis zum Reiseantritt, sind Sie unsicher, ob Sie die Reise schon jetzt stornieren sollen.
Die Union Reiseversicherung hilft Ihnen bei der Entscheidungfindung.
Sie können sich vom medizinischen geschulten Personal der URV kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Gehen Sie auf die Entscheidung der URV ein, liegt das Risiko der höheren Stornokosten bei der Union Reiseversicherung.
Mehr Information zu diesem Thema erhalten Sie hier.

 
   
Neue X-Tarife in der Reiseversicherung oben

Zum 01. April 2011 hat die Union Reiseversicherung | URV neue X-Tarife für die Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie das Travel-Basis-Paket und das Travel-Premium-Paket eingeführt.
Diese Tarife finden Anwendung auf Buchungen von sogenannten X-Veranstaltern. Bei X-Buchungen werden Flüge und Hotels nach tagesaktuellen Preisen zusammengestellt. Die Stornogebühren sind in diesem Bereich höher als bei den üblichen Pauschalreisen.
Mit dem neuen X-Tarif reagiert jetzt die URV reagiert auf die hohen Stornogebühren dieser Reiseveranstalter, weil die Versicherungen höhere Leistungen dadurch erbringen müssen. Jahresversicherungen sind hiervon nicht betroffen. Die X-Tarife werden mit und ohne Selbstbehalt angeboten.