Auslandsreise-Krankenversicherung der Union Reiseversicherung - URV

Krankenversicherung für Auslandsreisen der UKV online buchen

Union Reiseversicherung

Union Reiseversicherungen

Auslandsreise-Krankenversicherung der UKV für Einzelreisen

Auslandsreisekrankenversicherung

  • Ambulante und stationäre Behandlung 100 %
  • Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen bis zu insgesamt 300,- EUR je Versicherungsfall
  • Medizinisch notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt nach Unfall oder Notfall
  • Medizinisch sinnvoller Rücktransport (auch Rettungsflüge) in Höhe der Mehraufwendungen
  • Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall
  • Keine Selbstbeteiligung.
  • Die Leistungen gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland und in dem Land, in dem der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz hat.

    Ausgeschlossene Risiken:
    Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Ausland ein Grund für den Antritt der Reise war.
    In der Notfall-Service-Versicherung besteht Leistungsfreiheit, für Schäden durch Aufruhr, Terror oder Erdbeben. Weitere Infos finden Sie in den Versicherungsbedingungen .

Notfall-Service-Versicherung

Versichert sind

  • bei Krankheit oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise) wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert.
  • Kostenübernahme gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500.-Euro
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,-Euro
  • Beschaffung von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten
  • Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten
  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwaltes/Dolmetschers
  • weltweit gebührenfreier 24-Stunden-Notruf-Service

PRÄMIEN der Auslandsreise-Krankenversicherung der URV

Reisedauer
bis
Geltung: EUROPA / WELTWEIT
Personen bis
69 Jahren
Personen ab
70 Jahren
10 Tage
7,-
15,-
17 Tage
12,-
27,-
31 Tage
23,-
51,-


Wichtiger Hinweis bei Einreise in die Russische Föderation
Die Vorschrift zum Ausfüllen des Visumantrages
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