Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für Rücktransporte aus dem Ausland. Dieses Risiko deckt nur die Auslandsreise-Krankenversicherung.
Der Versicherungsschutz beginnt und endet mit der Grenzüberschreitung.
ABSCHLUSSFRIST
Der Abschluss der Versicherung ist bis zum Abreisetag möglich.
Aus buchungstechnischen Gründen muss der Antrag mindestens eine Woche vor Reiseantritt bei uns eingehen.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Grenzüberschreitung ins Ausland und endet mit der Grenzüberschreitung ins Inland.
SELBSTBEHALT
Ohne Selbstbeteiligung
STORNIERUNG
Die Stornierung der Auslandsreise-Krankenversicherung ist bis zum Tage der Abreise möglich. Sie muss schriftlich (Schreiben, Fax, eMail) erfolgen.
Auslandsreise-Krankenversicherung der UKV für Einzelreisen
Auslandsreisekrankenversicherung
Ambulante und stationäre Behandlung 100 %
Medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlung sowie erforderliche Arzneimittel
Schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Prothesen bis zu insgesamt 300,- EUR je Versicherungsfall
Medizinisch notwendiger Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt nach Unfall oder Notfall
Medizinisch sinnvoller Rücktransport (auch Rettungsflüge) in Höhe der Mehraufwendungen
Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall
Keine Selbstbeteiligung.
Die Leistungen gelten nicht in der Bundesrepublik Deutschland und in dem Land, in dem der Versicherte seinen ständigen Wohnsitz hat.
Ausgeschlossene Risiken:
Es besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten und Unfallfolgen, deren Heilbehandlung im Ausland ein Grund für den Antritt der Reise war.
In der Notfall-Service-Versicherung besteht Leistungsfreiheit, für Schäden durch Aufruhr, Terror oder Erdbeben. Weitere Infos finden Sie in den Versicherungsbedingungen .
Notfall-Service-Versicherung
Versichert sind
bei Krankheit oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch (Hin- und Rückreise) wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 10 Tage dauert.
Kostenübernahme gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500.-Euro
Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000,-Euro
Beschaffung von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten
Hilfe bei der Sperrung von Kreditkarten
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwaltes/Dolmetschers
weltweit gebührenfreier 24-Stunden-Notruf-Service
PRÄMIEN der Auslandsreise-Krankenversicherung der URV