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GELTUNGSBEREICH |
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WELTWEIT
Gültig für alle Reisen auch Schiffsreisen. |
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REISEDAUER |
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Die Reisedauer beträgt maximal 31 Tage.
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DEFINTION GRUPPE |
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Reisegruppen ab 10 Personen |
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ABSCHLUSSFRIST |
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Abschluss bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn, ist die Buchung der Reiseversicherung nur am Buchungstag der Reise, spätestens am folgenden Werktag möglich. |
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SELBSTBEHALT |
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Wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt
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STORNIERUNG |
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Die Stornierung der Gruppenversicherung ist bis einen Monat vor Reiseantritt unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Wenn die Reise vom Veranstalter abgesagt wurde,
- Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird,
- Wenn die Stornokosten nicht höher als 25,-EUR pro Person sind,
- Wenn bei Abschluß der Versicherung bereits anderweitig eine Versicherung bestand.
Eine bereits abgeschlossene Reiserücktritt-Versicherung kann bis Reiseantritt in ein versicherungspaket inkl. RRV der URV umgewandelt werden. |
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Gruppen-Reiserücktrittskosten-Versicherung mit und ohne Selbstbehalt der URV - inklusive Reiseabbruch-Schutz für Gruppenreisen, Schülerreisen, Klassenfahrten
Leistungen im Überblick:
- Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zu 100%
- Versichert ist u.a. die nach Vertragsschluss auftretende unerwartet schwere Erkrankung. Eine solche liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse finden Sie unter § 1 der Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise
- Ersatz der Hinreisemehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären
- Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten bis zu 42 Tage vor Reiseantritt
- Es fällt kein Selbstbehalt an..
Versicherte Ereignisse:
Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person die Reise nicht planmäßig durchführen kann,
1. weil Sie selbst oder eine Risikoperson* von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
- Tod
- Schwere Unfallverletzung,
- unerwartet schwere Erkrankung,
- Impfunverträglichkeit,
- Schwangerschaft bzw. Komplikationen
- Bruch von Prothesen,
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Der entstandene Schaden muß mindestens 2.500,-EUR betragen
2. weil eine der versicherten Personen betroffen wird von:
- Unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers
- der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs der versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus.
- Arbeitsplatzwechsel
- Einberufung zum Grundwehrdienst
- Einreichung der Scheidungsklage
- unerwartete gerichtliche Vorladung
- Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenenPrüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
- Bei Klassenfahrten ist das Risiko der Nichtversetzung eines Schülers beitragsfrei mitversichert.
*Risikopersonen sind
- Reiseteilnehmer untereinander (maximal 4 Personen), wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde,
- Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister, Adoptivkinder/ -eltern, Pflegekinder/ -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
- Der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen
- Die/Der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer der mitreisenden Personen,
- Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Gruppen-Prämien zur Reiserücktritt-Versicherung ab 10 Personen
| Prämie ohne Selbstbehalt |
Mindestprämie |
bis 69 Jahre |
3,0 %
vom
Reisepreis |
5,50 EUR |
ab 70 Jahre |
3,8 %
vom
Reisepreis |
5,50 EUR |
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| Prämie mit Selbstbehalt |
Mindestprämie |
| bis 69 Jahre |
2,4 %
vom
Reisepreis |
4,50 EUR |
| ab 70 Jahre |
3,0 %
vom
Reisepreis |
4,50 EUR |
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Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen
Keine Online-Buchung möglich.
Bitte nutzen Sie die Formular-Buchung. Die Versicherungspolice wird Ihnen am selben Tag, spätestens am darauffolgenden Tag per eMail zugestellt.

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