Reiseversicherungen der Union Reiseversicherung - URV

Jahres-Reiserücktritt-Versicherung der Union Reiseversicherung hier online buchen

Union Reiseversicherung

Union Reiseversicherungen

Die Jahres-Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der URV

schützt Sie ein ganzes Jahr lang vor und während jeder privaten Ferienreise – weltweit, egal, wie häufig Sie verreisen. Und das zu einer Prämie, die sich sehen lassen kann! Eingeschlossen ist auch eine Reiseabbruch-Versicherung, die die zusätzlich anfallenden Rückreisekosten bei vorzeitiger Beendigung der Reise ersetzt.

Was leistet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice mit Selbstbehalt?

Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt ein, wenn Sie Ihre Reise aus einem wichtigen Grund nicht antreten können.

So erhalten Sie:

  • die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zu 100 %
  • die Mehrkosten bei verspäteter Hinreise bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt angefallen wären
  • die Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten sowie eine Gutschrift in Höhe von 50 Euro.
  • eine automatische Verlängerung
  • im Einzelfall eine Aufstockung der Versicherungssumme für einzelne Reisen

 

Was leistet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Jahrespolice inkl. Rückreiseschutz ohne Selbstbehalt?

Zusätzlich zu den Leistungen einer Jahrespolice mit SB beinhaltet die Jahres-Reiserücktritt Plus folgende Serviceleistungen:

Umbuchungsschutz

  • Zahlung anfallender Umbuchungsgebühren bis 42 Tage vor Reiseantritt plus 50,-EUR Bonus.

Rückreise-Schutz

  • Mehrkosten bei vorzeitiger Rückreise
  • Mehrkosten bei verspäteteter Rückreise

Notfall-Service-Versicherung

  • Bei Krankheit oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesucvh, wenn der Aufenthalt länger als zehn Tage dauert
  • Such-, Rettungs-, und Bergungskosten bis 5.000,-EUR
  • Beschaffung von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten
  • Betreuung/Rückholung minderjähriger Kinder
  • Gepäckrückholung
  • Verauslagung von Strafkautioen bis 12.500,-EUR

Reiseabbruch-Schutz

  • Bei Reiseabbruch den den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort
  • Bei nicht planmäßiger Verlängerung der Reise aufgrund von Elementarereignissen (Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawine, Hochwasser, Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdebeben, Erdrutsch) am Urlaubsort werden anfallenden Mehrkosten bis zu 5.000,-EUR ersetzt.
  • Erstattung der Nachreisekosten, max. bis zum Wert der noch nicht genutzten Reiseleistungen, zum Wiederanschluß an die Reisegruppe,
  • Erstattung der zusätzlich Kosten der versicherten Person für Die Unterkunft, wenn die planmäßige Beendigung der Reise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson wegen schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung  nicht transportfähig ist und über den Reisezeitraum hinaus in stationärer Behandlung verbleiben muß. Die zusätzliche  Hotelkosten werden bis max. 3.000,-EUR und längstens für 14 Tage übernommen. Nicht versichert sind Fahrtkosten zum Krankenhaus und zurück.
  • Ersatz der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten bei Reiseabbruch

Notfall-Service-Versicherung

  • Bei Krankheit oder Unfall Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesucvh, wenn der Aufenthalt länger als zehn Tage dauert
  • Such-, Rettungs-, und Bergungskosten bis 5.000,-EUR
  • Beschaffung von notwendigen Ersatzpräparaten und Übernahme der Versandkosten
  • Betreuung/Rückholung minderjähriger Kinder
  • Gepäckrückholung (sofern die versicherte Person während einer Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines schweren Unfalles nicht selbst dazu in der Lage ist)
  • Verauslagung von Strafkautionen bis 12.500,-EUR

Schnee-Sicherheit-Versicherung

  • Schnee-Sicherheit. Erstattung der Kosten des Skipasses für Reisen in der Zeit vom 01.01. bis 30.04., wenn an mindetsens zwei Urlaubstagen wegen Schneemangel weniger als 40 % der Lifte geöffnet sind.

Mehrwertleistungen

  • wie z.B. Reise-Dokumentenregistrierung oder Zahlungskartenschutz (Registrierung persönlicher Dokumente wie BPA, Reisepaß, Führerschein, die im Notfall (Verlust, Missbrauch oder Diebstahl) als Kopien angefordert werden.
  • Liquditäts-Sicherheit. Möglichkeit der Erfassung aller Zahlungskarten im Vorfeld.
  • Notgeld-Service. Bei finanzieller Notlage durch Verlust von Zahlungsmitteln wird binnen 24 Stunden ein Sofortdarlehen in Höhe von max. 1.500,-EUR gewährt.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Die URV ist leistungspflichtig, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht zumutbar ist, weil die versicherte Person oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen ist:

  1. Tod, schwere Unfallverletzung, Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn oder Komplikationen einer bereits bei Versicherungsabschluss bestehenden Schwangerschaft und Impfunverträglichkeit. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes.
  2. Unerwartet schwere Erkrankung.
  3. Bruch von Prothesen.
  4. Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten (z.B. Einbruchdiebstahl). Als erheblich gilt ein Schaden am Eigentum, wenn die Schadenhöhe mindestens EUR 2.500,– beträgt.
  5. Verlust des Arbeitsplatzes der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. Nicht versichert ist der Verlust von Aufträgen oder die Insolvenz von Selbstständigen.
  6. Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei Buchung der Reise bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldet war. Nicht versichert ist die Aufnahme von Praktika, betrieblichen Maßnahmen oder Schulungsmaßnahmen jeglicher Art sowie die Arbeitsaufnahme eines Schülers oder Studenten während oder nach der Schul- oder Studienzeit.
  7. Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt, die versicherte Reise wurde vor Kenntnis des Arbeitsplatzwechsels gebucht und die versicherte Reisezeit fällt in die Probezeit der neuen beruflichen Tätigkeit, maximal jedoch in die ersten sechs Monate der neuen beruflichen Tätigkeit.
  8. Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul- /Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
  9. Nichtversetzung eines Schülers.
  10. Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person. Nicht versichert ist jedoch ein Impfversagen oder ein zu geringer Aufbau eines für das Reiseland vorgeschriebenen Antikörperwertes.
  11. Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag) beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner.
  12. Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung der versicherten Person, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
  13. Unerwartete Einberufung der versicherten Person zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst, sofern der Termin nicht verschoben werden kann und die Kosten nicht von einem Kostenträger übernommen werden.

 Risikopersonen sind

  1. die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner / eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und -töchter, Schwager und Schwägerin, Geschwister, Adoptivkinder / -eltern, Pflegekinder / -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten;
  2. die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen;
  3. diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen;
  4. diejenigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, und deren Angehörige (definiert in 2 a). Haben mehr als vier Personen gemeinsam eine Reise gebucht, gelten nur die jeweiligen Angehörigen und die/der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person und deren Betreuungsperson als Risikopersonen.

 Wer ist versichert?

  • der versicherte Reiseteilnehmer
  • Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Kinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Enkel

Allgemeine Hinweise 

Höchstversicherungssumme

Für den Abschluss einer Einzelversicherung mit Selbstbehalt beträgt die Höchstversicherungssumme je Reise-/ Mietvertrag 1.000 Euro.

Für den Abschluss einer Einzelversicherung ohne Selbstbehalt beträgt die Höchtversicherungssumme je Reise-/ Mietvertrag 1.500 Euro bzw. 3.000 Euro.

Für den Abschluss einer Familienversicherung ohne Selbstbehalt beträgt die Höchstversicherungssumme 3.000 Euro bzw. 6.000 Euro für alle versicherten Personen zusammen je Reise. Innerhalb der Familienversicherung mit der Höchstversicherungssumme von 3.000 Euro sind allein reisende Kinder und Erwachsene bis 1.500 Euro je Reise versichert. Innerhalb der Familienversicherung mit der Höchstversicherungssumme von 6.000 Euro sind allein reisende Kinder und Erwachsene bis 3.000 Euro versichert.

Den genauen Leistungsumfang, die Bedingungen und die Beiträge können Sie hier als pdf-Dokument downloaden.

Was kostet Sie dieser Versicherungsschutz im Jahr?