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GELTUNGSBEREICH |
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weltweit.
Gültig für alle Urlaubsreisen, auch Schiffsreisen. |
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REISEDAUER |
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Unbegrenzt |
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REISEPREIS |
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Die Reisepreisobergrenze liegt bei 10.000,-EUR |
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ABSCHLUSSFRIST |
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Abschluss bei Reisebuchung, spätestens jedoch 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn, ist die Buchung der Reiseversicherung nur am Buchungstag der Reise, spätestens am folgenden Werktag möglich. |
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DEFINITION OBJEKTE |
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Hotels, Appartements, Ferienwohnungen, Wohnmobile, Wohnwagen, Zeltplätze, Campingplätze - auch inkl. Verpflegung, desweiteren Mietwagen, Camper, Hausboote, Fährpassage |
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SELBSTBEHALT |
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Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,-€ je Person/Mietobjekt.
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STORNIERUNG |
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Die Stornierung der Reiserücktritt-Versicherung ist bis einen Monat vor Reiseantritt unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Wenn die Reise vom Veranstalter abgesagt wurde,
- Wenn eine Umbuchung erfolgt und eine neue Versicherung bei der URV abgeschlossen wird,
- Wenn die Stornokosten nicht höher als 25,-EUR pro Person sind,
- Wenn bei Abschluß der Versicherung bereits anderweitig eine Versicherung bestand.
- Eine bereits abgeschlossene Reise-Rücktrittskosten-Versicherung kann bis Reiseantritt in ein Versicherungspaket inkl. RRV umgewandelt werden.
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Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Selbstbehalt der URV
Leistungen im Überblick:
- Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten bis zu 100%
- Versichert ist u.a. die nach Vertragsschluss auftretende unerwartet schwere Erkrankung. Eine solche liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Arbeits- und Reisefähigkeit heraus, konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegen stehen und Anlass zur Stornierung geben. Weitere versicherte Ereignisse finden Sie unter § 1 der Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
- Ersatz der zusätzlichen Rückreisekosten bei Reiseabbruch/verspäteter Rückreise
- Ersatz der Hinreisemehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären
- Umbuchungsgebühren wahlweise anstelle und bis zur Höhe der ansonsten angefallenen Stornokosten bis zu 42 Tage vor Reiseantritt
- Der Selbstbehalt beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,- je Person/Mietobjekt.
Versicherte Ereignisse:
Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person die Reise nicht planmäßig durchführen kann,
1. weil Sie selbst oder eine Risikoperson* von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
- Tod
- Schwere Unfallverletzung,
- unerwartet schwere Erkrankung,
- Impfunverträglichkeit,
- Schwangerschaft bzw. Komplikationen,
- Bruch von Prothesen
- Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser, Überschwemmung, Lawinen, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Erdrutsch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten. Der entstandene Schaden muß mindestens 2.500,-EUR betragen
2. weil eine der versicherten Personen betroffen wird von:
- Unerwartetem Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers
- der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses oder eines 1-Euro-Jobs der versicherten Person aus der Arbeitslosigkeit heraus.
- Arbeitsplatzwechsel
- Einberufung zum Grundwehrdienst
- Einreichung der Scheidungsklage
- unerwartete gerichtliche Vorladung
- Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
- Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenenPrüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung
unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt.
- Nichtversetzung eines Schülers
*Risikopersonen sind
- Reiseteilnehmer untereinander (maximal 4 Personen), wenn die Reise gemeinsam gebucht wurde,
- Die Angehörigen der versicherten Person, definiert als Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaft, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersöhne und –töchter, Schwager, Schwägerin und Geschwister, Adoptivkinder/ -eltern, Pflegekinder/ -eltern, Stiefkinder / -eltern, Stiefgeschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten
- Der Lebenspartner der versicherten Person oder einer der versicherten mitreisenden Personen
- Die/Der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährtin/e der versicherten Person oder einer der mitreisenden Personen,
- Diejenigen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
Prämie der Reiserücktrittskosten-Versicherung mit Selbstbehalt der URV
Reisepreis pro Person/Objekt |
Prämie pro Person/Objekt in € |
100,- |
7,- |
250,- |
13,- |
375,- |
17,- |
500,- |
19,- |
750,- |
24,- |
1.000,- |
29,- |
1.500,- |
39,- |
2.000,- |
54,- |
2.500,- |
66,- |
3.000,- |
85,- |
3.500,- |
99,- |
4.000,- |
116,- |
bis 10.000,- |
3,0 % vom Reisepreis |
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Maßgeblich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind die Inhalte der Versicherungsbedingungen
Bei der Online-Buchung erfolgt die Zahlung der Prämie durch Bankeinzug. Die Versicherungspolice erscheint nach Abschluß der Buchung in einem neuen Fenster und kann dann ausgedruckt und/oder abgespeichert werden.

Bei der Formular-Buchung überweisen Sie die Prämie, die Versicherungspolice wird Ihnen am selben Tag, spätestens am darauffolgenden Tag per eMail zugestellt.
Personen, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, benutzen bitte in jedem Falle die Formular-Buchung.

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